Aktuelles: Neuhausen im Enzkreis

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Neuhausen im Enzkreis

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Aktuelles

Infos Wahlen 2024

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl

Stand: 16.05.2024

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 09. Juni 2024.

Öffentliche Bekanntmachung als PDF

Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 - Wahlscheinantrag bequem per Internet

Stand: 16.05.2024

Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 - Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 kann die Erteilung eines Wahlscheines schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung Neuhausen, Zimmer 1, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage (http://www.neuhausen-enzkreis.de) an. Beim Aufruf des Links Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 – Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldeamt(@)neuhausen-enzkreis.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Frau Ostenrieder
Telefon Telefonnummer: 07234/951013
E-Mail: meldeamt(@)neuhausen-enzkreis.de

  

Europa- und Kommunalwahlen am 9.Juni 2024 – Einrichtung von rollstuhlgerechten Wahllokalen

Stand: 16.05.2024

Nach § 23 Kommunalwahlordnung bzw. § 39 Europawahlordnung sollen die Wahlräume nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.

In der Gemeinde Neuhausen werden in allen, nachstehend genannten Wahlbezirken

  • 001-01 Neuhausen, Monbachhalle, Monbachstraße 4, 75242 Neuhausen
  • 001-02 Neuhausen, Monbachhalle, Monbachstraße 4, 75242 Neuhausen
  • 002-01 Hamberg, Kindergarten Hamberg, Hauptstraße 61, 75242 Neuhausen-Hamberg
  • 003-01 Schellbronn, Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße 46, 75242 Neuhausen-Schellbronn
  • 004-01 Steinegg, Pallottisaal, Liebenzeller Straße 31, 75242 Neuhausen-Steinegg

rollstuhlgerechte Wahllokale eingerichtet.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Stand: 16.05.2024

Europawahl am 9. Juni 2024 - "Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen"

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon:Telefonnummer: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Weiterhin besteht die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unterTelefonnummer: 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählervrzeichnis

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Euorpawahl - und für die Wahl des Gemeinderates und des Kreistages sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09. Juni 2024.

 

Öffentliche Bekanntmachung als PDF

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats

Zur Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen:

Die Wahlvorschläge als PDF

Europawahl am 09. Juni 2024

03.04.2024

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) sind, sofern sie in Deutschland wohnen, grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche. Sie können entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland ihre Stimme abgeben. Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neuhausen eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei einer  früheren Europawahl ab 1999 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – in Neuhausen mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie bekommen eine Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg.

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.

In Neuhausen lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, aber die Eintragung in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht beantragt haben, müssen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein und per Post an die Gemeinde Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen geschickt werden. 

Das Formular sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin oder bei der Gemeindeverwaltung Neuhausen.

https://bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU beim Bundesministerium des Innern.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/europawahlen/europawahl-2024/europawahl-2024.html 

Infoschreiben als PDF

Einladung zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 08. April 2024

27.03.2024

Kommunalwahl am 09. Juni 2024

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, 08. April 2024, um 18.00 Uhr im Rathaus Neuhausen, Sitzungszimmer OG 14, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen.

Gegenstand der Sitzung:

  • Hinweis auf die Verpflichtung der Beisitzer/innen, ihrer Stellvertreter und des Schriftführers
  • Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 und Beschlussfassung über ihre Zulassung
  • Feststellung der Reihenfolge der Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen
  • Beratung und Beschlussfassung über die zentrale Auszählung der Kommunalwahlen
  • Verschiedenes

Neuhausen, 25. März 2024

gez. Lutz Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Einladung als PDF

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderates am 09. Juni 2024

Stand: 11.03.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderates am 09. Juni 2024 (PDF)